Ein Dreiecksverhältnis.

1. Mitarbeiter: Fester Arbeitsvertrag - unterschiedliche Einsatzorte

Unsere Zeitarbeitskräfte sind in der Regel unbefristet bei Zeit & Haben beschäftigt. Sie haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergeben.

Allerdings arbeiten die Zeitarbeitskräfte nicht in unserem Büro, sondern vor Ort in den Betrieben unserer Kunden.

2. Kunden: Bedarfsgerechter Abruf von Mitarbeitern

Unsere Kunden sind Unternehmen, die für eine bestimmte Zeit Mitarbeiter mit spezifischen Qualifikationen benötigen. Die Zusammenarbeit wird vertraglich zwischen Zeit & Haben und dem Kunden geregelt. Ein Beschäftigungsverhältnis mit der Zeitarbeitskraft kommt im arbeitsrechtlichen Sinn deshalb nicht zu Stande. Der Kunde übernimmt somit lediglich das Weisungsrecht für die Zeitarbeitskraft. Das Direktionsrecht verbleibt bei dem Arbeitgeber Zeit & Haben. 

3. Zeit & Haben: Seriöser Arbeitgeber - zuverlässiger Dienstleister

Endet der Einsatz im Kundenunternehmen, sorgt Zeit & Haben dafür, dass die Zeitarbeitskraft einen adäquaten Folgeeinsatz in einem anderen Kundenunternehmen erhält. Denn das Arbeitsverhältnis besteht auch bei Einsatzende in einem Kundenbetrieb fort. Im Falle eines vorübergehenden Nichteinsatzes trägt Zeit & Haben als Arbeitgeber der Zeitarbeitskraft das komplette Beschäftigungsrisiko, d.h. auch diese Zeiten werden vergütet.

 

 

 

Zeit & Haben Personalvermittlung & Zeitarbeit | Annette Mauer KG | Karolinenstr. 16 | 96049 Bamberg | Tel +49-951-955050

ZEITARBEIT & PERSONALVERMITTLUNG
 Impressum © Zeit & Haben Personalvermittlung & Zeitarbeit, Annette Mauer KG. Alle Rechte vorbehalten.
Realisierung durch cocon.net und DieWebsitemacher.de Design, Texte, Fotografie www.kopfwerk.net